Veröffentlichungspflichten

Laut § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Energieunternehmen in Deutschland seit Juli 2005 angeben, wie sich die von ihnen angebotene Energie zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen, beispielsweise Kohlendioxid-Emissionen und radioaktiven Abfall verlangt.

Sorgsamer Umgang mit Energieressourcen

Die Stadtwerke Zeitz legen großen Wert auf einen sorgsamen Umgang mit den Ressourcen und auf umweltschonende Erzeugung von Energie. In unserer Energiezusammensetzung haben wir in den vergangenen Jahren den Anteil erneuerbarer Energien in unseren Stromprodukten mehr als verdoppelt. Im eigenen Blockheizkraftwerk erzeugen wir auf Basis von Erdgas 40 Prozent des von uns vertriebenen Stroms und Nutzwärme im Kraft-Wärme-Kopplungs-Verfahren. Auf diese Weise nutzen wir die eingesetzte Energie sehr viel effizienter als in herkömmlichen Anlagen und vermindern den CO2-Ausstoß.

Nachweis für Wiederverkäufer

Hier können Sie den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers als PDF herunterladen.

Aushilfsenergie

  • Stromkunden außerhalb von Niederspannung oder mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
  • Erdgaskunden außerhalb von Niederdruck oder mit Leistungsmessung

Als örtlicher Grundversorger sind wir zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nur verpflichtet, wenn sich Ihre Abnahmestelle in Niederspannung bzw. Niederdruck befindet (§ 38 Abs. 1 EnWG).

Für Stromkunden in Mittelspannung sowie Erdgaskunden außerhalb von Niederdruck in anderen Druckebenen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung.

Der örtliche Netzbetreiber kann die Versorgung Ihrer Abnahmestelle ohne weitere Ankündigung unterbrechen und damit die Energieversorgung einstellen.

Sollten Sie dennoch Energie aus dem Netz des örtlichen Netzbetreibers beziehen, werden wir Ihnen die Energie zu den aktuell gültigen Spotmarktpreisen zuzüglich eines Zuschlages für jede Kilowattstunde i. H. v. 0,50 ct/kWh und eines monatlichen Grundpreises i. H. v. 350,00 €/Marktlokation zur Verfügung stellen. Diese Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern, Abgaben, Umlage und sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen sowie der Entgelte des örtlichen Netzbetreibers sowie des zuständigen Messstellenbetreibers.

Ein Wechsel aus der Aushilfsenergie ist aufgrund der marktkommunikativen Prozesse zum 1. des folgenden Monats möglich. 

Betroffene Kunden wenden sich bitte umgehend an den Vertrieb der Stadtwerke Zeitz, um ein individuelles Angebot zu erhalten und damit eine Sperrung durch den Netzbetreiber zu verhindern. .

 

 

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Garantiert guter Service

Unser Service geht weit über die Bereitstellung von Energie hinaus. Unsere Mitarbeiter beraten Sie auch, wenn sie ein Haus bauen wollen oder wie Sie Energie sparen können. Was wir noch können? Fragen Sie uns! Und im Ernstfall helfen wir sofort.

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