Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas am 31.03.2024 endet. Daher gilt ab 01.04.2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 %.

Fällt für Gaskunden der Stadtwerke Zeitz die Umstellung in einen laufenden Vertragszeitraum, so wird für ihren Gasverbrauch bis zum 31.03.2024 der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 % berechnet. Für Gas, das nach dem 01.04.2024 verbraucht wird, gelten 19 %.

„Diese Form der Abrechnung wurde von uns in mehreren Testläufen überprüft und wird funktionieren“, teilt Vertriebsleiterin Heike Wolff mit und weist die Kunden darauf hin:

„Um eine möglichst genaue Abrechnung zu erhalten, können Sie gerne Ihren Zählerstand per 31.03.2024 unter Angabe ihres Vertragskontos und der Zählernummer telefonisch oder per E-Mail an uns übermitteln. Die korrekten steuerlichen Beträge und Entlastungsbeträge finden Sie detailliert in Ihrer Jahresrechnung“.

Die Eingabe der Zählerstände über das Online Service Center ist ausnahmsweise in diesem Fall ungünstig, da es wegen eines Softwareupdates über die Osterfeiertage abgeschaltet wird.“

Die Stadtwerke Zeitz weisen ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Wiedereinführung des üblichen Mehrwertsteuersatzes nicht um eine Preiserhöhung gemäß Grundversorgungsverordnung handelt. Deshalb erfolgt keine schriftliche Mitteilung an die Kunden.

Die Stadtwerke haben ihren Gaspreis zum 1. Januar 2024 gesenkt und liegen auch bei einem Bruttopreis mit 19 % Umsatzsteuer bei den Arbeitspreisen unter dem Wert des Vorjahres.

Zu den Gaspreisen