„Derzeit stellen die Stadtwerke Zeitz ihr Abrechnungssystem um, damit die Preisbremsen schnell bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Heike Wolff, Prokuristin und Vertriebsleiterin des Unternehmens. „Wir verzichten bei von der Preisbremse betroffenen Kunden im Monat März auf den Abschlag. Bei Kunden, die zum Beispiel Wasser und Gas auf derselben Rechnung haben, verringert sich der Märzabschlag um den Anteil für Gas. Ab April reduziert sich der Abschlag um 1/12 des Entlastungsbetrages. Dazu erhalten unsere Kunden rechtzeitig ein Schreiben“, kündigt Heike Wolff an und versichert: „Jeder Kunde erhält die ihm zustehende Entlastung.“

Bei den Stadtwerken Zeitz sind rund 5.400 Gaskunden und 3.500 Stromkunden von den Preisbremsen betroffen. Zahlreiche Kunden liegen aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie unterhalb des Preisdeckels und benötigen deshalb keine Entlastung. Sie werden kein Schreiben der Stadtwerke erhalten. Dazu gehören auch die Fernwärmekunden.

„Der Gesetzgeber hat die Umsetzungsfrist für alle Energieversorger sehr knapp bemessen, so dass sie nur mit einem hohen personellen und zeitlichen Aufwand zu leisten ist. Alle Dienstleister für die Energiebranche stehen deshalb unter hohem Druck. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die betroffenen Märzabschläge auszusetzen, anstatt den Märzabschlag um 3/12 für Januar, Februar und März zu reduzieren,“ ergänzt Heike Wolff.

Die sogenannten Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden wurden von der Bundesregierung Ende 2022 beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt, gelten allerdings rückwirkend zum Januar 2023. Dabei werden alle Kunden, die am 1. März 2023 von den Stadtwerken Zeitz versorgt sind, berücksichtigt. Kunden, die bis zum 28. Februar 2023 ihren Vertrag mit den Stadtwerken beendet haben, müssen sich an ihren neuen Lieferanten wenden.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Die Preisbremsen wirken für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten persönlichen Jahresverbrauches, der in der Regel auf den Daten zum Vorjahresverbrauch beruht (Entlastungskontingent), wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt für dieses Entlastungskontingent die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs (Differenzpreis). Für die Energie, die Kunden über das Entlastungskontingent hinaus nutzen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Preis.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Erdgas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Es handelt sich um Bruttopreise inkl. aller Steuern und Abgaben.

Für mittlere und große Unternehmen und für die Industrie gelten abweichende Preisgrenzen und Kontingente.

 

Beispiel:

Ein Gaskunde hat einen Jahresverbrauch von 15.000 kWh und einen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis von 15 Cent je Kilowattstunde. Er zahlt für 12.000 kWh 12 Cent pro Kilowattstunde und für 3.000 Kilowattstunden 15 Cent je Kilowattstunde.

Ab April werden die Abschläge automatisch reduziert. Bei Kunden mit SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung des verringerten Betrags – Sie müssen nichts tun. Barzahler und Kunden mit Dauerauftrag können nach Erhalt des Informationsschreibens ihre Abschlagszahlung selbstständig ändern.

Keine Angst: Niemandem geht Geld verloren. Mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt eine Spitzabrechnung der jedem Kunden zustehenden Entlastung mit den reduzierten Abschlägen.

Ab wann gelten die Preisbremsen?

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023.

Dabei werden alle Kunden, die am 1. März 2023 von den Stadtwerken Zeitz versorgt sind, berücksichtigt. Kunden, die bis zum 28. Februar 2023 ihren Vertrag mit den Stadtwerken beendet haben, müssen sich an ihren neuen Lieferanten wenden.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Die Bundesregierung kann sie jedoch um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängern. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Tipp: Falls Sie wissen wollen, wie hoch Ihr Verbrauch bei den Stadtwerken Zeitz war, nutzen Sie doch unsere Kundenportal und holen sich einen Login. Dort können Sie Ihre Verträge mit den Stadtwerken verwalten, Ihre Rechnungen abrufen, Ihre Bankverbindung und Abschläge ändern und auch Ihre Verbrauchshistorie einsehen.

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